Das Jahr 2005 führte zu einer Wende im Bereich der Regulierung von Lotterien und Wetten. Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz verabschiedete am 7. Januar 2005 die interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Wetten zur Ratifizierung in den Kantonen. Dieses Konkordat harmonisiert die Bewilligungsverfahren und die Aufsicht über den Lotterie- und Wettmarkt. Vorher war für diese Aufgaben jeder Kanton individuell zuständig. Die Übereinkunft zwischen den 26 Kantonen bekräftigte den kantonalen Willen, die Rahmenbedingungen des Lotterie- und Wettmarktes zu modernisieren.

Die Comlot hat ihre Arbeit am 1. Juli 2006 aufgenommen, gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der interkantonalen Vereinbarung. In den vergangenen Jahren hat sich die Comlot  im Geldspielsektor als Kompetenzzentrum der Kantone positioniert. Die Comlot ist in die Erarbeitung neuer gesetzlicher Rechtsgrundlagen ebenso stark involviert wie in die Strafverfolgung im Zusammenhang mit Lotterie- und Wettdelikten. Als zentrale und gesamtschweizerische Behörde verfügt sie über eine Gesamtsicht über den Markt und ist damit das interkantonale Pendant zur Eidgenössischen Spielbankenkommission, die für die Casino-Spiele zuständig ist.

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